
Allgemeine Informationen zum Datenschutz für Unternehmen
Was bedeutet Datenschutz für Unternehmen?
Datenschutz trifft jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – uns das ist heute fast ausnahmslos bei allen Unternehmen der Fall. Ob Kundendaten, Bewerbungen, E-Mail-Adressen oder Mitarbeiterakten: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass diese Daten sicher, transparent und rechtmäßig verarbeitet werden.
Ein funktionierender Datenschutz schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern schafft auch Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern. Besonders kleine und mittlere Unternehmen unterschätzen häufig, ab wann sie in der Pflicht stehen.
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Wann wird Datenschutz zur Pflicht?
Die DSGVO schreibt unter bestimmten Bedingungen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten vor – zum Beispiel, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten oder wenn sensible Daten verarbeitet werden (z.B. Gesundheitsdaten, Bewerbungen, Trackingdaten).
Ein professioneller Datenschutzaufbau hilft, diese Anforderungen strukturiert und effizient umzusetzen.
Auch wenn keine Benennungspflicht besteht, gelten dennoch zahlreiche Datenschutzanforderungen:
- Informationspflichten auf Ihrer Website
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV)
- Schulungspflichten für Mitarbeitende
- uvm.
👉 Sie möchten prüfen, wie es um Ihren Datenschutz steht?
Erste Schritte
Was tun, wenn noch nichts geregelt ist?
Erstberatung nutzen, um den Status quo zu klären
Audit durchführen, um Schwachstellen zu erkennen
Externe Betreuung oder gezielte Schulungen integrieren
Kontaktaufnahme leicht gemacht

„Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen – und Ihr Unternehmen datenschutzsicher aufzustellen.“
– Philipp Steuber, Geschäftsführer
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