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Datenschutz-Schulungen für Mitarbeitende

verständlich, praxisnah, wirksam

Datenschutzschulungen, die Ihren Mitarbeitenden wirklich etwas bringen

Viele Datenschutzschulungen scheitern an einem Problem: Sie bestehen aus reiner Gesetzesvorlesung – ohne Bezug zur Praxis. Wir machen es anders. Unsere Schulungen vermitteln praxisnahe Werkzeuge und greifbare Handlungssicherheit für den Arbeitsalltag.

Ob im Büro, im Vertrieb, in der Kundenkommunikation oder im Gesundheitswesen: Mitarbeitende sollen wissen, was erlaubt ist – und was nicht. Ohne Angst, ohne Juristendeutsch, aber mit Wirkung.

👉 Sie haben bereits einen internen Datenschutzbeauftragten? Kein Problem – unsere Schulungen können Sie ergänzend buchen.

Schulung, wie sie sein sollte: kompakt, interaktiv, anwendungsorientiert

Unsere Schulungen sind:

  • Modular aufgebaut: Grundlagen, Fachabteilungen, Spezialthemen
  • Abgestimmt auf Ihre Branche & Ihre Risiken
  • Online, vor Ort oder hybrid möglich
  • Geeignet für kleine Teams oder ganze Standorte
  • Dokumentiert mit Teilnahmezertifikaten für Nachweiszwecke

Wir sprechen mit Ihren Mitarbeitenden auf Augenhöhe und arbeiten mit Beispielen aus der Praxis – keine trockene Präsentation, sondern ein verständliches Training mit konkretem Nutzen. 

Schulungen als Teil einer nachhaltigen Datenschutzstrategie

Datenschutz ist kein einmaliger Prozess, sondern ein fortlaufendes Thema. Regelmäßige Schulungen helfen nicht nur, Fehler zu vermeiden, sondern auch die Sicherheit im Umgang mit sensiblen Daten langfristig zu stärken.

Unsere Schulungen lassen sich optimal kombinieren mit:

  • Erstberatung für Unternehmen ohne klare Struktur
  • Laufender Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten
  • Schulungsreihe für neue Mitarbeitende (Onboarding)

Egal, ob Sie einmalig schulen möchten oder einen jährlichen Rhythmus etablieren wollen – wir machen Datenschutz verbindlich, verständlich und wirksam.

Tipp: Unsere Schulungen erfüllen die Anforderungen der DSGVO an die Unterweisungspflicht nach Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO – mit echtem Mehrwert für Ihre Mitarbeitenden.

Schulung ist keine Kür – sie ist gesetzlich vorgeschrieben

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen ausdrücklich dazu, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schulen. Laut Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO muss der Datenschutzbeauftragte „die Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter“ sicherstellen.

Was das konkret heißt: Wenn Ihre Mitarbeitenden mit personenbezogenen Daten zu tun haben – und das ist z.B. bei Kundenservice, Personalabteilung, Vertrieb, Marketing oder IT fast immer der Fall -, müssen sie über ihre Pflichten, Risiken und Verhaltensregeln unterrichtet werden.

Ohne Schulung handeln Sie fahrlässig – mit potenziellen Folgen:

  • Bußgelder durch die Datenschutzaufsicht
  • Regressforderungen bei Datenschutzverstößen
  • Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern
  • Schwierigkeiten bei Ausschreibungen, Zertifizierungen oder Kundenprüfungen

👉 Mit unseren praxisnahen Schulungen erfüllen Sie nicht nur Ihre rechtliche Pflicht – Sie schaffen auch Klarheit, Sicherheit und Verlässlichkeit in Ihren Teams.

Kontaktaufnahme leicht gemacht

„Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen – und Ihr Unternehmen datenschutzsicher aufzustellen.“

– Philipp Steuber, Geschäftsführer

Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Mitarbeitenden bestens schulen können? Dann lassen Sie uns einfach sprechen – unverbindlich, persönlich und kostenfrei.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

+49 (0) 9254 275 89 90

info@db-datenschutz.de